- Ein-Prozent-Regelung
- Grundsätzliches: Eine einkommensteuerliche Regelung, um die Kosten der privaten Nutzung eines (betrieblichen) Pkw zu schätzen. Die Regelung wird sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer in gleicher Weise angewandt.- Dabei ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Privatnutzung und der Nutzung des Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die allgemeine Privatnutzung wird gesetzlich geschätzt mit einem Wert von 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kfz; zu diesem Listenpreises müssen Kosten für Sonderausstattungen etc. hinzuaddiert werden. Der Wert der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird geschätzt mit zusätzlichen 0,03 Prozent je Entfernungskilometer. Darüber hinaus wird auch für den Vorteil aus Familienheimfahrten ein Vorteil von 0,02 Prozent des Listenpreises zusätzlich angesetzt.- Die nach der E.-P.-Regelung geschätzten Werte beziehen sich jeweils auf einen Monat, sind also aufs Jahr gerechnet zu verzwölffachen.- Bei Arbeitnehmern wird die E.-P.-R. bei der Schätzung des geldwerten Vorteils in einem einzigen Schritt verwirklicht (§ 8 II EStG), bei Unternehmern wird dagegen zersplittert vorgegangen: Der 1-prozentige Anteil gilt als Schätzung für die Entnahme (§ 6 I Nr. 4 EStG), die 0,03-Prozent- und 0,02-Prozent-Werte werden über die Schätzung nicht-abziehbarer Betriebsausgaben umgesetzt (§ 4 V Nr. 6 EStG).
Lexikon der Economics. 2013.